1. Allgemeines
Für alle Verkaufs- und Lieferverträge gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie gelten nur, soweit sie von uns für jeden Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für etwaig zugrunde liegende Sonderpreise.
3. Zahlung
Die Zahlungsfrist beträgt ab Rechnungsdatum 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind. Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.
Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so bestimmen wir die Anrechnung eingehender Zahlungen.
Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit diese Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Bei Zahlungsverzug hinsichtlich einer Teilforderung wird die Gesamtforderung sofort fällig.
4. Leistungen
Abweichungen von wie auch immer gearteten Leistungsbeschreibungen sind von dem Käufer im Dienste einer fortschrittlichen Produktentwicklung hinzunehmen, soweit sie ihm zumutbar sind.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Für Auftragswerte unter Euro 125, - wird eine Versandkostenpauschale erhoben.
Die Lieferfrist beträgt bis zu 12 Wochen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei den Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Machtbereiches liegen, wie Krieg und Ausbleiben von Zulieferungen. Dauern diese Umstände länger als 12 Wochen an, so ist jede Partei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Käufer kann Teillieferungen nicht zurückweisen.
Bei Lieferung außerhalb Deutschlands werden anteilmäßig Versandkosten berechnet. Die Lieferzeit verzögert sich angemessen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und auch nur, wenn er mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart hat.
Der Käufer darf die Ware weiterhin ihrem Zweck gemäß bearbeiten oder sonstwie verwerten, auch wenn dies zu dem Verlust unseres (Allein-) Eigentums führt.
Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt der Käufer uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen oder sonstiger Verwertung von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer, Auftraggeber, Besteller und sonstiger Anspruchsgegner entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Käufer veräußerten Waren zuzüglich 50%. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so verpflichten wir uns auf Verlangen des Käufers, insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Käufers von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Käufers zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Käufer gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen.
Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss der Käufer unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.
7. Mängelrügen und Gewährleistung
Bei Mängeln, die bei einer sorgfältigen Untersuchung der Ware erkennbar sind, können Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden, wenn sie in einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Lieferung angezeigt werden. Andere Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
Die Gewährleistung für Sachmängel ist auf Nachbesserung und hilfsweise Nachlieferung beschränkt. Bei deren Fehlschlagen kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen.
8. Rücknahme von Waren
Gelieferte Ware wird nur nach vorheriger Vereinbarung bei Angabe von Rechnungsnummer und Grund für die Rücklieferung zurückgenommen und gutgeschrieben.
Hierbei sind jedoch folgende Kriterien für Warenrücksendungen zu beachten:
Sollten diese Punkte nicht eingehalten werden, kann die Rücksendung von uns nicht oder nur teilweise gutgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie, dass für Rücksendungen grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des Warenwertes berechnet wird.
9. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages berührt nicht seine Wirksamkeit im übrigen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Verpflichtung aller Parteien dieses Vertrages ist der Sitz des Unternehmens.
Gerichtsstand ist, soweit dies zulässig vereinbart werden kann, der Sitz unseres Unternehmens.
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